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Reglement Vermietung
Hornusserhaus Koppigen
1. Zweckbestimmung
Das Hornusserhüttli dient der Hornussergesellschaft Koppigen als Vereinslokal. Es kann an Institutionen, Vereine und an Private vermietet werden.
2. Sorgfaltspflicht
Die Benützer sind verpflichtet dem Hornusserhüttli und dessen Einrichtungen Sorge zu tragen. Zerbrochenes Geschirr oder andere defekte Einrichtungsgegenstände sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, sie werden dem Benützer belastet. Die gemieteten Räumlichkeiten (inkl. Inventar und Toilette) sind in Einwandfreiem, sauberem Zustand abzugeben.
Kehricht und Altglas sind vom Mieter zu entsorgen.
3. Haftung / Verluste
Bei Verlust des Schlüssels haftet der Benützer für den vollen Schaden des Ersatzes und für ein neues Schloss.
Die Benützer haften für alle durch sie verursachten Schäden am Hornusserhüttli, Inventar, Mobiliar und Umgebung. Besucher deren benehmen zu Klage Anlass gibt wird die wiederbenützung verweigert.
Die Eigentümer lehnen jede Haftung für Unfälle und Schäden welche im Zusammenhang mit der Benützung entstehen ausdrücklich ab.
4. Vermietung
Zuständig für die Vermietung ist:
Heinz Baumberger
Moosgässli 10
3425 Koppigen
034 413 12 46
079 298 27 88
baumbergerheinz@gawnet.ch
Die Mietgebühren sind bei der Schlüsselübergabe zu bezahlen.
Keine Vermietung von November bis mitte März.
HG Koppigen
Heinz Baumberger
Stand: März 2015 |
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ACHTUNG, Aufgrund Covid-19-Virus findet kein Anlass mehr statt.
Bänzenhornussen ABGESAGT |
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